Mit dem Übergabeprotokoll den Überblick behalten

“Das Übergabeprotokoll beschreibt, in welchem Zustand eine Wohnung übergeben wird“

Nach langer Suche ist die neue Traumwohnung endlich gefunden. Jetzt heißt es, Umzugskartons packen. Doch vor der Schlüsselübergabe sollte jedes Zimmer nochmal auf seinen Zustand gecheckt werden. Ein Übergabeprotokoll hilft, den Überblick zu bewahren.

Uebergabe_AdobeStock_40897718.jpegZustand überprüfen

Das Protokoll sollten die neuen Mieter mit den Vermietern auf jeden Fall erstellen. Das erspart beim Auszug viel Stress. Geklärt werden sollte, ob – und wenn ja welche – Mängel bestehen. Hat sich in den Ecken Schimmel gebildet, ziehen sich Risse durch die Wände und funktionieren Heizungen sowie Steckdosen? In Küche und Badezimmer müssen die Armaturen kontrolliert und Abflüsse überprüft werden. Möchte der neue Mieter Veränderungen und Renovierungsarbeiten vornehmen, ist jetzt der optimale Zeitpunkt, diese abzuklären.

Schlüssel und Unterlagen überlassen

Festgehalten werden muss außerdem die Anzahl der ausgehändigten Schlüssel, etwa für Wohnung, Keller und Briefkasten. Weiterhin sind Zählerstände von Strom und Wasser zu notieren und ob noch stehengebliebene Möbel entsorgt werden müssen. Wurden kürzlich Renovierungsarbeiten, beispielsweise an Küche oder Fenstern, vorgenommen, lassen sich die künftigen Bewohner am besten die Rechnungen geben. So können sie im Garantiefall ihren Anspruch geltend machen. Liegen Baupläne, statische Berechnungen, der Energieausweis, Versicherungsscheine, alte Grundbuchakten, Untersuchungsunterlagen für Heizungs- oder Abwasseranlage vor, sind diese ebenfalls dem Protokoll beizufügen.

Doch nicht nur der Ein-, sondern auch der Auszug sollte bei der Begehung besprochen werden. In welchem Zustand muss die Wohnung wieder übergeben werden? Zu klären ist zum Beispiel, ob Laminat entfernt, Dübellöcher geschlossen und Tapeten wieder abgenommen werden müssen.

Genau aufführen

Wird die Wohnung (teil)möbliert vermietet, ist eine Inventarliste Pflicht. Sie kann im Zweifel als Beweismittel herangezogen werden und muss von beiden Parteien unterschrieben werden. Je detaillierter die Einzelteile und Möbel benannt sind, desto besser. Sammelbegriffe sind häufig zu unpräzise. Teller, Töpfe, Messer und Gabeln sollten daher einzeln aufgeführt werden. Qualitativ hochwertige Gegenstände und Möbel sollten ebenfalls exakt beschrieben werden. Schäden oder gar das Verschwinden kann so nachgewiesen werden. Praktisch sind dem Protokoll beigelegte Fotos.

Spät entdeckt

Manchmal kommt es vor, dass Mängel erst im Nachhinein auffallen. Sind sie nicht protokolliert, müssen sie schriftlich dem Hauseigentümer gemeldet werden. In der Regel kann das bis zehn Tage nach Einzug passieren. Der Vermieter kümmert sich darum, dass die Mängel behoben werden.  


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