Quelle:
www.immobilienscout24.de
1.900.000,00 €
1.045
m2
90480 Nürnberg
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle:
www.immobilienscout24.de
1.300.000,00 €
1.032
m2
90480 Nürnberg
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle:
www.immobilienscout24.de
3.500.000,00 €
3.758
m2
90480 Nürnberg
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Passende Immobilien in der Umgebung von Nürnberg-Schmausenbuckstraße:
Preis auf Anfrage
15.836
m2
90480 Nürnberg
Immobilientyp: Wohngrundstück, Grundstück
Quelle:
www.immowelt.de
1.900.000,00 €
1.045
m2
90480 Nürnberg
Immobilientyp: Grundstück
Das parkähnliche Grundstück umfasst ca. 1040 m² und bietet eine ausgezeichnete Gelegenheit für Bauträger oder Bauherren die den Altbestand erhalten oder einen Neubau realisieren möchten. Das besonderes Highlight dieser Liegenschaft, sind die
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diversen Nutzungs-/ Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn Sie auf der Suche nach einer anspruchsvollen, ruhigen Lage mit hohem Privatsphäre-Anteil sind ist dies genau die richtige Liegenschaft. Weitere Details erläutern wir Ihnen aus Diskretionsgründen gerne in einem persönlichen Gespräch.
1.300.000,00 €
1.032
m2
90480 Nürnberg
Immobilientyp: Grundstück
Das zum Verkauf stehende Grundstück ist mit einem kleinen Einfamilienhaus aus dem Jahr 1955 bebaut. Es verfügt über 2,5 Zimmer, verteilt auf Erd- und Dachgeschoss und ist voll unterkellert. Das Besondere an diesem schönen Anwesen ist das
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großzügige Grundstück, welches viele Möglichkeiten bietet. Es eignet sich zur Neubebauung einer exklusiven, großzügigen Villa oder für ein Mehrfamilienhaus bzw. Eigentumswohnungen. Es liegt in einer ruhigen Nebenstraße ohne Durchgangsverkehr. Besonders schön ist der große Garten in dem man mit dem alten Baumbestand, den Sträuchern und Hecken, die Jahreszeiten erleben kann. Für ein Bauvorhaben gilt ein einfacher Bebauungsplan (Baulinienplan) in Verbindung mit § 34 BauGB. Die Bestandsbebauung auf dem Grundstück befindet sich außerhalb der Baugrenzen. Für eine Erweiterung der Bestandsbebauung oder einen Neubau ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans erforderlich. Nach § 34 (1) BauGB ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich hinsichtlich